Warum die Lebensrente auch eine Alternative für jüngere Makler ist

Warum die Lebensrente auch eine Alternative für jüngere Makler ist

Für kleinere Unternehmen wird die Luft dünner, unabhängig vom Alter des Inhabers. Auch jüngere Versicherungsmakler sind vom digitalen Wandel betroffen. Viele Jungmakler denken bereits darüber nach, die Branche zu wechseln. Doch sie haben meist bereits beträchtliche Werte geschaffen, die in Startkapital oder ein monatliches Einkommen umgewandelt werden können. Warum deswegen die Lebensrente eine Option ist und warum jüngere Makler über einen Ausstieg nachdenken, lesen Sie im Folgenden.

Die Branche mit derzeit rund 46.000 unabhängigen Vermittlern wird sich in den nächsten Jahren weiter konsolidieren – darüber herrscht bei allen Experten große Einigkeit. Laut Prognosen sollen in 10 Jahren nur noch die Hälfte der Versicherungsmakler am Markt tätig sein. Warum für immer weniger Versicherungsmakler – auch für jüngere – das Weiterführen des Unternehmens immer unattraktiver wird, ist im wesentlichen auf drei Gründe zurückzuführen.

1.) Anspruchsvollere Kunden und Mehraufwand bei geringeren Courtagen

Das Geschäft mit margenstarken und abschlussprovisionsgetriebenen Versicherungen wie etwa der Lebensversicherung ist vorbei. Immer wichtiger werden heutzutage Sach- und Schadensversicherungen, die von unabhängigen Maklern mit geringen automatisierten Prozessen kaum profitabel betreut werden können.

Laut Bitkom wollen 80 Prozent der unter 30-Jährigen ihre Schadensfälle online abwickeln. Darüber hinaus informieren sich viele Kunden auch immer öfters online über ihren Versicherungsschutz und mögliche Alternativen.

Für Maklerunternehmen steigt somit die Konkurrenz durch Online-Plattformen, die aggressiv um Kunden werben und eine schnelle und unkomplizierte Beratung per Chat, E-Mail und Telefon versprechen.

Makler sollten mit einem erhöhten Arbeitsaufwand rechnen, um ihre Kunden halten zu können. Der Aufbau einer Homepage, die Pflege der maßgeblichen Social-Media-Kanäle und die nahezu ständige Erreichbarkeit per E-Mail bedeuten für Einzelunternehmer enorme Mehrarbeit und zusätzlichen Stress.

2.) Gesetzliche Vorgaben und Regulierung

Makler müssen heute mit der neuen Vermittlerrichtlinie mindestens einmal im  Jahr prüfen, ob ihre Kunden noch den richtigen Versicherungsschutz haben. Umfangreiche Dokumentationspflichten gehen damit einher. Wer hier seiner Pflicht nicht nachkommt, riskiert die Zulassung und damit auch seine Courtagen.

Vergessen Sie also nicht, dass Sie auch dazu verpflichtet sind, die neuen Richtlinien der Datenschutzgrundverordnung DSGVO ordnungsgemäß umzusetzen. Bußgelder von bis zu 300.000 Euro drohen hier im Ernstfall.

Dazu muss sich ein jeder Makler jedes Jahr weiterbilden und 15 Stunden Bildungszeit nachweisen können. Schließlich droht aktuell noch der Provisionsdeckel, der Vermittler gerade bei immer beratungsintensiveren Produkten in der Altersvorsorge an die Grenzen bringt.

3.) Berufsbild immer unbeliebter

Die Tätigkeit des Versicherungsmaklers wurde in den letzten Jahren stetig unbeliebter. Nur noch für 10 Prozent der deutschen Bürger ist der Beruf des Versicherungsvermittlers mit einem positiven Image besetzt. Die Berufsgruppe findet sich beim Forsa-Ranking der beliebtesten Berufe regelmäßig auf den hinteren Plätzen. Die Branche hat mit Nachwuchsproblemen zu kämpfen und viele jüngere suchen sich Jobs mit besserem Renomée.

Doch wer sich als Versicherungsmakler umorientiert, findet oft keinen Nachfolger für sein Geschäft. Besonders kleinere Makler fernab der Metropolregionen sind hier betroffen.

Die Verrentung des Bestandes ist damit auch eine Alternative für jüngere Makler, die zwar noch nicht an einen Renteneintritt denken, aber an einen Branchenwechsel oder beruflichen Neustart.

Wer mit dem Gedanken spielt, auszusteigen, sollte seinen Bestand aber auf keinen Fall unbetreut auslaufen lassen. Betreuungspflichten bleiben schließlich weiter bestehen, inklusive möglicher Haftungsrisiken. Dazu sind regulatorische Anforderungen zu erfüllen. Welche Risiken hier lauern, können Sie hier nachlesen.

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