Warum Versicherungsmakler ihren Bestand nicht auslaufen lassen sollten

Warum Versicherungsmakler ihren Bestand nicht auslaufen lassen sollten

Wenn Versicherungsmakler in den wohlverdienten Ruhestand gehen, stellt sich ihnen oft die Frage: "Was mache ich mit meinem Bestand?". Denn nicht alle finden einen Nachfolger. Manch einer plant schon mit seiner Bestandscourtage als Rente. Dabei bergen unbetreute Bestände enorme Risiken. Denken Sie nur an Ihre Betreuungspflichten, die immer aggressiver werbende digitale Konkurrent und strengere Gesätze, die Ihre Courtage und damit die finanzielle Existenz gefährden. Es gibt hier sinnvolle Alternativen für einen tatsächlich entspannten Ruhestand.

Warum Sie Ihren Bestand im Rentenalter nicht auslaufen lassen sollten, erfahren Sie im Folgenden:

Weitreichende Betreuungspflichten

Solange Sie ein Gewerbe angemeldet haben, läuft Ihre Betreuungspflicht unverändert weiter. Seit Inkrafttreten der Vermittlerrichtlinie IDD2 sind Sie in der Vorsorge dazu verpflichtet, mindestens einmal im Jahr zu ermitteln, ob Ihre Kunden noch adäquat versichert sind. Sie müssen passende Produkte finden und ausführlich über diese informieren. Eine Mehrarbeit, die Sie sich als Rentner sparen könnten, wenn Sie Ihren Bestand nicht auslaufen lassen, sondern über eine Alternative nachdenken. Bereits vor der neuen Richtlinie herrschte unter Experten weitgehend Einigkeit, dass der Versicherungsmakler als Sachwalter des Kunden auch während der Dauer des Versicherungsverhältnisses laufend informieren muss (§ 6 VVG).

Achtung:

Solange Sie als Makler registriert sind läuft Ihre Betreuungspflicht weiter. Und die zu erfüllen wird immer aufwändiger.

Hohe Konkurrenz durch Digitalisierung

Die Digitalisierung hat die Versicherungsbranche längst erfasst. Viele Start-ups werben aggressiv um Kunden. Online-Plattformen versprechen schnelle und unkomplizierte Beratungen per Chat, E-Mail und Telefon. Klassische Makler sind damit akut von hohem Bestandsabrieb bedroht, wenn Sie Ihren Kunden nicht den gleichen Service bieten. Dabei ist im digitalen Zeitalter ein Maklerwechsel schnell erledigt - nur ein Klick genügt und Ihre Courtage geht an jemand anderen. Der GDV hat in seiner jüngsten Vertriebswege-Studie festgestellt, dass der klassische Versicherungsmakler gerade im Sach- und Schadensbereich unter Druck gerät. Viele Kunden informieren sich online über ihren Versicherungsschutz. Die Gefahr: Kunden laufen Ihnen davon und damit auch Ihre Courtagen. Doch Aufbau einer Homepage, Pflege eines Social-Media-Kanals und Beantwortung von E-Mail-Anfragen sind zeitaufwendig, kostenintensiv und in den meisten Fällen auch nervenaufreibend. Wenn Sie Ihren Bestand einfach auslaufen lassen, hat die Konkurrenz leichtes Spiel. Überlegen Sie sich deshalb, ob Sie Ihren Bestand rechtzeitig verkaufen.

Achtung:

Wenn ein ehemaliger Kunde eine Maklervollmacht bei einer Makler-App unterschreibt, verlieren Sie zusammen mit ihm auch die Bestandscourtage.

Regulatorische Anforderungen

Das Gewerbe weiter zu betreiben um die Bestandscourtage zu erhalten, schützt Sie nicht vor regulatorischem Ungemach. Die neue EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) oder die bereits erwähnte IDD2 gelten auch für Sie. Allein die 15-stündige Weiterbildungspflicht die Sie jedes Jahr nach der IDD2 haben, stellt einen ärgerlichen Zeitaufwand dar. Wollen Sie wirklich noch einmal die Schulbank drücken, um Ihre Bestandsprovisionen zu erhalten?

Ein unbetreuter Bestand macht mehr Arbeit als gedacht. Nicht selten sind damit auch gesundheitliche Risiken verbunden. Denken Sie auch an Betriebskosten für IHK, Versicherung oder gegebenenfalls sogar Personal. Mit einer für Sie geeigneten Nachfolgelösung wie der Maklerrente gehen Sie tatsächlich entspannt in den Ruhestand. Je nach gewähltem Rentenmodell verbleiben bis zu 100 Prozent der Courtagen bei Ihnen. Profitieren Sie auf diese Weise von Ihrem Lebenswerk und sichern Sie gleichzeitig die Zukunft Ihrer Kunden.

Tipp:

Auch für die Sicherheit Ihrer Liebsten ist gesorgt. Mit der Rente 90 von Policen Direkt erhalten auch Ihre Hinterbliebenen bis zu 30 Jahre lang regelmäßige Zahlungen.

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