Nachhaltigkeit: Müssen Makler jetzt beim Kunden aktiv nachfragen?

Nachhaltigkeit: Müssen Makler jetzt beim Kunden aktiv nachfragen?

Seit 10. März gilt die EU-Transparenzverordnung (TVO) auch für die Versicherungsbranche: Versicherer und Vermittler müssen nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten erfüllen. Was das konkret für Versicherungsmakler bedeutet und wie Policen Direkt seine Maklerpartner hier unterstützt, lesen Sie im Folgenden.

Die 17 Nachhaltigkeitsziele der Vereinten Nationen sind Basis für den EU-Aktionsplan Finanzierung nachhaltiges Wachstum. Hierzu gehört auch die Transparenzverordnung (TVO), die seit 10. März umgesetzt werden muss.

Nachhaltigkeit

[Grafik: Wenn eines der von der UN definierten SDG-Ziele nicht erreicht wird bis 2030, entstehen hieraus im Umkehrschluss ESG-Risiken (Quelle: UN).]

Ab sofort müssen auch Vermittler auf der Website Auskunft darüber geben, inwiefern sie Nachhaltigkeitsrisiken in die Beratung von Versicherungsanlage- und Investmentprodukten miteinbeziehen. Derzeit geht es im Versicherungsbereich um Produkte der dritten Schicht. Hierzu zählt nicht zuletzt private Rentenversicherungen mit Fondsanteil.

Die Offenlegungsfrist kommt dabei vor der sogenannten EU-Taxonomieverordnung, die konkreter fassen soll, welche Vorschriften zur Nachhaltigkeit in der Finanzwirtschaft erfüllt sein müssen.

WICHTIG: Noch ist nicht definiert, welche Produkte und Unternehmen als nachhaltig zählen. Allerdings müssen Vermittler ihrer Offenlegungspflicht zur Nachhaltigkeit nachkommen.

Bereits Mitte 2022 soll die Finanzmarktrichtlinie so erweitert werden, dass Nachhaltigkeitswünsche verpflichtend in die Beratung aufgenommen werden müssen.

ACHTUNG: Es fehlt derzeit noch Transparenz, Produktklarheit und überhaupt eine Definition, was für die Versicherungsbranche das Thema Nachhaltigkeit bedeutet. Es ist noch nicht klar, welche Kriterien  ein nachhaltiger Versicherer oder Versicherungsmakler erfüllt oder wann ein Produkt nachhaltig ist

Warum es sich für Versicherungsvermittler lohnt, das Thema Nachhaltigkeit anzugehen?

Experten sämtlicher Wirtschaftsbranchen sind sich einig: Der Wandel der Wirtschaft zu mehr Nachhaltigkeit wird sich weiter fortsetzen. Nachhaltig agierende Unternehmen machen mehr Geschäft und nachhaltige Produkte sind ein Wettbewerbsvorteil, so die Prognose.

Für die Versicherungsbranche hat es Professor Matthias Beenken von der FH Dortmund auf den Punkt gebracht, dass die Zahl derer steigen wird, die nach nachhaltigen Produkten verlangt.

Dabei handelt es sich um eine wachsende Zielgruppe, die sich zudem durch überdurchschnittliche Bildung und überdurchschnittliche finanzielle Mittel auszeichnet. Dieser Zielgruppe keine Antwort auf die Frage nach den Prinzipien der Kapitalanlage bei den empfohlenen Gesellschaften geben zu können, wäre fatal.

Viele Makler sind dennoch verunsichert und wissen nicht, wie Sie aktuell gesetzeskonform handeln. Viele wissen nicht, ob sie überhaupt zu Nachhaltigkeit informieren müssen.

Welche Versicherungsmakler müssen die Offenlegungspflicht nach TVO erfüllen?

WICHTIG: Das Inkrafttreten der TVO zum 10. März hat nicht zu einer aktiven Nachfragepflicht des Versicherungsvermittlers bezüglich der Nachhaltigkeitspräferenzen seiner Kunden geführt.

Betroffen von der Offenlegungspflicht nach TVO sind Versicherungsvermittler

  • , die Versicherungsanlageprodukte verkaufen und

  • die mehr als 3 Mitarbeiter beschäftigen.

Wie kommen Sie als Versicherungsmakler Ihrer Pflicht nach?

Versicherungsmakler müssen ab sofort darüber informieren, ob das Thema Nachhaltigkeit bei Produktempfehlungen und Anlageentscheidungen informiert wird und ob sie für Produkte mit nachhaltigen Anlagen anders vergütet werden.

 

Auf der Website sollten Kunden die Information finden,

  • ob der Vemittler Nachhaltigkeitsrisiken in seine Beratung ein- oder ausschließt

  • ob er oder seine Beschäftigten besser oder schlechter vergütet werden, wenn sie Nachhaltigkeitsrisiken in die Beratung einschließen

  • und dass Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsaspekten bei den vorvertraglichen Informationen Sache des Produktgebers, also des Versicherers sind.

AVW

(Bild: Beispielwebsite)

ACHTUNG: Wer keine Website besitzt, muss offenbar die Offenlegungspflichten nach TVO nicht erfüllen. Es ist laut übereinstimmender Expertenansicht nicht notwendig, die Offenlegung dem Kunden schriftlich auszuhändigen.

Wie unterstützt Policen Direkt seine Maklerpartner?

Maklerverbände wie der BVK und der BDVM haben im Vorfeld Checklisten und Präsentationen mit konkreten Formulierungshilfen veröffentlicht. So können Versicherungsmakler ihre Website entsprechend umgestalten.

Für seine Maklerpartner bietet Policen Direkt wie für sämtliche Makler der Policen Direkt-Gruppe einen ganz besonderen Service:

Zum Stichtag wurde die Website automatisch auf den aktuellen Stand gebracht. Darüber hinaus gab es auch einen digitalen Workshop mit interessanten Hintergründen.

Policen Direkt Maklerkauf

Jetzt Whitepaper kostenfrei herunterladen

"Wie Makler sich krisenfest aufstellen und die Nachfolge perfekt vorbereiten"

(Das Whitepaper wird im Nachgang per E-Mail versendet)