Keine Spielräume mehr in der Betreuungspflicht: Welche Strafen Versicherungsmaklern auch im Ruhestand drohen

Keine Spielräume mehr in der Betreuungspflicht: Welche Strafen Versicherungsmaklern auch im Ruhestand drohen

Lesen Sie im Folgenden, welche Betreuungspflichten auch im Ruhestand für Makler gelten und wie Haftungsprobleme vermieden werden können.

1. Betreuung als Sachwalter des Kunden

Solange Makler Ihr Gewerbe nicht abmelden und weiterhin Courtagen für ihre Bestände beziehen, unterliegen sie de facto der Betreuungspflicht.

Auch wenn der Gesetzgeber keine ausdrückliche Betreuungspflicht seitens des Vermittlers kennt, verlangt er nach § 6 Abs. 4 VVG eine laufende Betreuungspflicht durch den Versicherer. Diese Betreuungspflicht- hier herrscht weitgehend Einigkeit unter Versicherungsexperten - geht auf den Versicherungsmakler über, wenn der den Vertrag vermittelt hat. Denn warum sollte ein Versicherungsnehmer, der eine Police über einen Versicherungsmakler abschließt, weniger schutzwürdig sein, als einer, der seinen Vertrag beim Versicherer selbst unterschreibt?

2. Weitere neue Pflichten nach der Vermittlerrichtlinie Insurance Distribution Directive (IDD2)

Wer Vorsorge vermittelt, muss künftig noch umfangreicher beraten: Neben Produktinformationsbroschüren und weitgehenden Dokumentationspflichten bei Abschluss, müssen Makler laut neuer Insurance Distribution Directive (IDD2) mindestens einmal jährlich ermitteln, ob der Versicherungsschutz noch aktuell ist. Wichtige Fragen hier:

  • Hat sich etwas an der Lebenssituation Ihres Kunden geändert?

  • Ist das jeweilige Versicherungsprodukt vor diesem Hintergrund noch geeignet?

  • Gibt es ein gleichwertiges günstigeres Produkt?

Achtung:

Laut §61 VVG muss der Versicherungsvermittler Gründe für jeden zu einer bestimmten Versicherung erteilten Rat angeben.

Die neue Vermittlerrichtlinie IDD2 lässt keinen Spielraum für Interpretationen. Wenn Sie untätig bleiben und Ihrer Betreuungspflicht nicht ordnungsgemäß nachkommen, riskieren Sie in letzter Konsequenz Ihre Zulassung und damit auch Ihre Courtagen. Bei falscher oder nicht ausführlicher Beratung von konkreten Versicherungsprodukten wie Hausratversicherung, Wohngebäudeversicherung oder Rechtsschutzversicherung drohen Ihnen auch digitale Haftungsrisiken. Wollen Sie tatsächlich Ihre Betriebshaftpflichtversicherung auf die Probe stellen?

Übrigens: Ab sofort müssen Sie auch nachweisen können, dass Sie jährlich 15 Stunden Weiterbildung absolviert haben.

3. Neue Vorschriften durch die EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO)

Auch die neue Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) betrifft Ihre Arbeit als Versicherungsmakler. Kunden haben jetzt ein "Recht auf Vergessenwerden" (Art. 17 DSGVO). Um dem gerecht zu werden, kann unter Umständen ein aufwändiges Datenlöschblatt erforderlich werden. Auch um überhaupt mit dem Kunden weiter in Kontakt treten zu dürfen, braucht es dessen ausdrückliches Einverständnis.

Ein Verstoß gegen die DSGVO kann mit einem Bußgeld von bis zu 300.000 Euro oder sogar einer Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren sanktioniert werden. Keine erfreuliche Perspektive für Versicherungsmakler, denn wer will schon mit dem Damoklesschwert einer Freiheitsstrafe seinen Ruhestand verbringen?

Betreiben Sie eine Website, müssen Sie auch durch technische und organisatorische Maßnahmen für eine ausreichende Datensicherheit sorgen. Daher sollte Ihre Homepage mindestens eine SSL-Verschlüsselung enthalten. Darüber hinaus sind Webseitenbetreiber nach Artikel 13 der Datenschutzgrundverordnung auch dazu verpflichtet, die Besucher Ihrer Webseite umfangreich über die Datenverarbeitung zu informieren.

Bei schweren Verstößen wie etwa die Nutzung von persönlichen Daten ohne entsprechende Einwilligung der Betroffenen, werden nach Art. 83 Abs. 5 DSGVO sogar Geldstrafen in Höhe von bis zu vier Prozent des Jahresumsatzes oder bis maximal 20 Millionen Euro fällig.

Ganz aktuell hat das LG Würzburg die Abmahnfähigkeit von Verstößen gegen die DSGVO bestätigt.

Selbst wenn noch keine gravierenden Strafen ausgesprochen wurden: Die Drohkulisse ist beachtlich, wenn es um mögliche Pflichtverletzungen bei neuen Vorschriften geht. Sparen Sie sich den Stress, die neuen regulatorischen Anforderungen penibel anwenden zu müssen - von Betriebskosten ganz zu schweigen. Mit einer Lebensrente können Sie das alles hinter sich lassen.

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